Schlagempfindlichkeit (Fallhammertest)

Definition:

Ein Staub wird als schlagempfindlich bezeichnet, wenn infolge einer Schlagbeanspruchung eine Zersetzungsreaktion oder eine Expolsion eingeleitet werden kann.

Prüfverfahren:

Prüfung 3 (a) (ii) [„Empfehlung für die Beförderung gefährlicher Güter, Handbuch über Prüfungen und Kriterien“, 3. Auflage, Vereinte Nationen, New York, Genf, 1999].

Die zu untersuchende Probe wird in einer Stempelvorrichtung eingeschlossen, die aus zwei übereinander stehenden koaxialen Stahlzylindern und einem Hohlzylinder als Führungsring besteht. Diese Stempelvorrichtung, die eine Probenmenge von 40 μl enthalten muss, wird auf einem Amboss der Einwirkung verschiedener Fallgewichte ausgesetzt. 

Die Schlagenergie kann durch das Fallgewicht bzw. durch die Fallhöhe variiert werden.

Die nachfolgenden Abbildungen zeigen die BAM (Bundesamt für Materialprüfung)- Apparatur und eine Detailzeichnung des Amboss.

 st.Schlagempfindlichkeit

Abbildung 1: Fallhammertest

 

st.Schlagempfindlichkeit_2

Abbildung 2: Amboss des Fallhammers

Bewertung:

Bestimmt wird die niedrigste Schlagenergie, bei der es gerade noch zur Explosion kommt. Eine Explosion ist eingetreten, wenn beim Auftreffen des Fallgewichtes auf die Stempelvorrichtung Rauch, Feuer, ein Knall oder eine Entflammung wahrzunehmen ist. Es müssen mindestens sechs Fallversuche durchgeführt werden. 

Sicherheitstechnische Relevanz:

Erfolgt bei keinem der sechs Fallversuche eine Reaktion so wird der Staub als schlafunempfindlich betrachtet.

Erfolgt die Explosion bei einer Schlagenergie = 40 Nm, ist die Substanz explosionsgefährlich im Sinne des Chemikaliengesetzes und des Sprengstoffgesetzes.

Im Falle einer Raktion müssen weitergehende Untersuchungen durchgeführt werden.