Unterer Explosionspunkt

Definition:

Der untere Explosionspunkt (UEP) gibt die Temperatur einer brennbaren Flüssigkeit an, bei der die

Konzentration des gesättigten Dampfes in Luft gleich der unteren Explosionsgrenze ist. Der untere Explosionspunkt erlaubt eine Aussage zur Bildung explosionsfähiger Gemische.

Prüfverfahren:

Die Messung des unteren Explosionspunktes erfolgt in einem geschlossenen, homogen beheizten Gefäß, in dem oberhalb der Flüssigphase eine Zündeinrichtung eingebracht ist. Nach Spülen mit Luft wird das Gefäß verschlossen und gewartet, bis sich das Gleichgewicht zwischen Flüssig – und Gasphase eingestellt hat. Der Explosionspunkt in Abhängigkeit von der Temperatur wird durch Zündversuche bestimmt. Liegt die maximale Verarbeitungstemperatur über dem unteren Explosionspunkt der Flüssigkeit, so können explosionsfähige Dampf/Luft-Gemische entstehen.

Sicherheitstechnische Relevanz:

Im Sinne der Gefahrstoffverordnung gelten Gase als hochentzündlich, wenn sie unter atmosphärischen Bedingungen einen Explosionsbereich, d. h. eine untere und eine obere Explosionsgrenze besitzen.

Die Explosionsgrenzen sind relevante Daten für Neustoffanmeldungen und werden zusammen mit der Sauerstoffgrenzkonzentration zur Auslegung der Schutzmaßnahme „Vermeiden explosionsfähiger Atmosphäre“ benötigt. Die Temperatur-, Druck- und Inertgasabhängigkeiten sind zu berücksichtigen. Zu beachten ist weiterhin, dass die obere Explosionsgrenze eine Funktion des Sauerstoffgehalts ist.
Der UEP kann,falls nicht bekannt, abgeschätzt werden:

  • bei reinen, nicht halogenierten Flüssigkeiten 5 K unter dem Flammpunkt,
  • bei Lösemittel-Gemischen ohne halogenierte Komponente 15 K unter dem Flammpunkt.

Für halogenierte Flüssigkeiten und für Gemische mit halogenierten Komponenten kann kein Abschätzverfahren empfohlen werden. Werden Flüssigkeiten in Tröpfchen verteilt, ist auch bei Temperaturen unterhalb des UEP mit der Bildung explosionsfähiger Atmosphäre zu rechnen.