Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss. (Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Az.: 5K 1012/85 vom 14.11.1985; Oberverwaltungsgericht Münster Az.: 10A 363/86 vom 11.12.1987)
Diese Tatsache erfordert daher auch für Industriebauten Maßnahmen zum Brandschutz. Diese ergeben sich daraus, dass:
Naturgemäß haben die oben genannten Interessensgruppen bei den umzusetzenden Brandschutzmaßnahmen bezüglich der Schutzziele Personenrettung und Sachwertschutz unterschiedliche Präferenzen.
Ganzheitliche Brandschutzkonzepte!
Ein ganzheitliches Brandschutzkonzept darf jedoch die einzelnen Aspekte nicht isoliert betrachten. Vielmehr müssen die Maßnahmen in ihrer Gesamtheit und in ihrem Zusammenspiel dazu geeignet sein, sowohl die Belange des Personenschutzes als auch des Sachwertschutzes gleichermaßen zu berücksichtigen.
Bei aller Sorgfalt lassen sich Brände jedoch nie ganz vermeiden. Es kann lediglich die Brandentstehung verzögert und die Brandauswirkung reduziert werden.