Beim Umgang mit gefährlichen Stoffen besteht immer die Gefahr, durch Störungen infolge von menschlichen oder technischen Fehlern, Personen und / oder die Umwelt zu gefährden oder zu schädigen. Bei Störungen von erheblichem Umfang im Zusammenhang mit Betriebsbereichen spricht man im Sinne der Störfall-Verordnung (12. BlmSchV) von Störfällen. Um diese Gefahr zu minimieren, ist es notwendig technische, organisatorische und managementspezifische Maßnahmen zu ergreifen.
Der Bereich „Störfall-Vorsorge“ der INBUREX Consulting GmbH hilft Betreibern und Behörden diese Maßnahmen umzusetzen. Dabei kann sowohl die Beratung zur Verhinderung von Störfällen oder Begrenzung deren Auswirkungen, als auch die Prüfung von Anlagentechnik und sicherheitstechnisch bedeutsamen Dokumenten durchgeführt werden. Wenn ein unerwünschtes Ereignis stattgefunden hat, wird die Ursache untersucht und es werden Maßnahmen zur Verbesserung der bestehenden Systeme und zur Verhinderung einer Wiederholung aufgezeigt.
Betriebe in der Bundesrepublik Deutschland, die dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) unterliegen, kann die zuständige Behörde zudem nach dem § 29a BImSchG dazu verpflichten sicherheitstechnische Prüfungen durchführen zu lassen. Die dafür bekannt gegebenen Sachverständigen gemäß § 29b BlmSchG der Inburex Consulting GmbH decken ein weitreichendes Spektrum der geforderten Anlagen und Fachgebiete ab.