Sachverständigengutachten nach § 29a BImSchG

Unsere Kompetenzen sind sicherheitstechnische Prüfungen und Prüfungen von sicherheitstechnischen Unterlagen für viele der genehmigungsbedürftigen Anlagen (gemäß 4. BImSchV):

  • Errichtung von Anlagen oder Anlagenteilen
  • Verfahrenstechnische Prozessführung und Auslegung von Anlagen oder Anlagenteilen sowie Beherrschung von Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebs, bspw. Projektierung, Anlagenplanung, Erstellen oder Prüfen von Anlagenschutzkonzepten
  • Instandhaltung von Anlagen
  • Versorgung mit Energien und Medien
  • Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Prozessleittechnik (hard- und softwaremäßige Ausführung, Betrieb und Prüfung)
  • Systematische Methoden der Gefahrenanalysen
  • Chemische, physikalische, human- und ökotoxikologische Eigenschaften von Stoffen und Zubereitungen
  • Auswirkungen von Störfällen, anderen Schadensereignissen sowie sonstigen Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebs, Ermittlung, Berechnung und Bewertung
  • Brandschutz
  • Betriebliche Alarm- und Gefahrenabwehrpläne
  • Explosionsschutz
  • Sicherheitsmanagement und Betriebsorganisation
  • Sonstiges: Bauleitplanung / Planungsrecht, Sicherheitstechnische Charakterisierung gefährlicher chemischer Reaktionen