Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der Störfall-Verordnung in Ihrem Betriebsbereich. Unsere Leistungen beinhalten:
Prüfung auf Anwendung der Störfall-Verordnung zur Einstufung als Betriebsbereich (Ermittlung der Mengen gefährlicher Stoffe, auch im Störungsfall entstehender Stoffe, Gemische, Zubereitungen, inklusive Abfälle, gemäß Anhang I der StörfallV unter Berücksichtigung der Quotientenregel)
Information der Öffentlichkeit nach § 8a StörfallV
Konzept zur Verhinderung von Störfällen gemäß § 8 StörfallV
Sicherheitsberichte nach § 9 StörfallV
Alarm- und Gefahrenabwehrplan gemäß § 10 StörfallV
Weitergehende Information der Öffentlichkeit nach § 11 StörfallV
Beurteilung und Umsetzung des Domino Effektes zwischen Betriebsbereichen nach § 15 StörfallV
Überprüfung von Anlagen und Ausarbeitung erforderlicher Folgemaßnahmen insbesondere im Rahmen der Durchführung von Störfallinspektionen für die zuständige Behörde nach § 16 StörfallV
Beratung bzw. Erstellung von Überwachungsplan und Überwachungsprogramm für die zuständige Behörde gemäß § 17 StörfallV
Bestellung als externer Störfallbeauftragter zur Bearbeitung der Aufgaben gemäß § 58b BImSchG