Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss. (Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Az.: 5K 1012/85 vom 14.11.1985; Oberverwaltungsgericht Münster Az.: 10A 363/86 vom 11.12.1987)
Die INBUREX sorgt für Sicherheit, indem mögliche Zielkonflikte zwischen Personensicherheit und Sachwertschutz wie Eigenschutz angemessen aufgelöst werden.
Industriebauten unterliegen als bauliche Anlage besonderer Art und Nutzung dem Baurecht.
Daher ist eine Gefährdung des öffentlichen Lebens zu vermeiden.
Gebäude, Maschinen und Produkte sind gegen Schäden versichert.
Die Prämiengestaltung der Versicherer hängen u.a. vom PML (probably maximum loss) ab.
Jeder Betreiber hat ein Eigeninteresse, Betriebsunterbrechungen zu minimieren.
Denn: Sein Markt will bedarfsgerecht bedient werden.