Wir unterstützen Sie gern bei der Umsetzung Ihrer Planung von Neuanlagen oder genehmigungsrechtlich relevanten Änderungen Ihrer Anlagen. Unsere Leistungen beinhalten:
Beratung zur Einstufung Ihrer Anlage gemäß Anhang I der 4. BImSchV
Bewertung einer Anlagenänderung hinsichtlich Störfallrelevanz
Erstellung von Anzeigen (z. B. gemäß § 67 Absatz 2 BImSchG, § 15 BlmSchG, § 23a BlmSchG)
Beratung zu wasserrechtlichen Anforderungen, der Notwendigkeit eines Ausgangszustandsberichts (AZB), einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) sowie zur Anwendung der Industrieemissionsrichtlinie (IE-RL 2010/75/EU)
Beratung zum Antrag auf Zulassung des vorzeitigen Beginns im Sinne von § 8a BImSchG