Genehmigung nach BImSchG / WHG

Wir unterstützen Sie gern bei der Umsetzung Ihrer Planung von Neuanlagen oder genehmigungsrechtlich relevanten Änderungen Ihrer Anlagen. Unsere Leistungen beinhalten:

  • Beratung zur Einstufung Ihrer Anlage gemäß Anhang I der 4. BImSchV
  • Bewertung einer Anlagenänderung hinsichtlich Störfallrelevanz
  • Erstellung von Anzeigen (z. B. gemäß § 67 Absatz 2 BImSchG, § 15 BlmSchG, § 23a BlmSchG)
  • Beratung zum Genehmigungsverfahren §§ 4, 8, 10 BlmSchG, § 16 BlmSchG, § 16a BlmSchG, § 23 BlmSchG
  • Beratung zu wasserrechtlichen Anforderungen, der Notwendigkeit eines Ausgangszustandsberichts (AZB), einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) sowie zur Anwendung der Industrieemissionsrichtlinie (IE-RL 2010/75/EU)
  • Beratung zum Antrag auf Zulassung des vorzeitigen Beginns im Sinne von § 8a BImSchG
  • Zusammenstellen des Antrags
  • Abstimmungsgespräche mit der zuständigen Behörde