Sicherheitstechnische Kennzahlen für den Explosionsschutz
Nach §3 der Betriebssicherheitsverordnung (RL 99/92/EG) hat der Arbeitsgeber „bei der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes unter Berücksichtigung der Anhänge 1 bis 5, des § 7 der Gefahrstoffverordnung und der allgemeinen Grundsätze des § 4 des Arbeitsschutzgesetzes die notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel zu ermitteln. Dabei hat er insbesondere die Gefährdungen zu berücksichtigen, die mit der Benutzung des Arbeitsmittels selbst verbunden sind und die am Arbeitsplatz durch Wechselwirkungen der Arbeitsmittel untereinander oder mit Arbeitsstoffen oder der Arbeitsumgebung hervorgerufen werden.“
Kann nach den Bestimmungen der §§ 7 und 12 der Gefahrstoffverordnung die Bildung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphären nicht sicher verhindert werden, hat der Arbeitgeber zu beurteilen:
Die daraus resultierenden Explosionsschutzkonzepte basieren darauf, das Explosionsdreieck
aus Brennstoff, Luft und Zündquelle zu durchbrechen. Dies ist mit folgenden Prinzipien möglich:
Hierbei kommen folgende Maßnahmen in Betracht:
Diese Schutzprinzipien können sowohl einzeln als auch kombiniert angewendet werden, um den erforderlichen Schutz der Anlage zu gewährleisten.
Das gewählte Schutzkonzept sollte nach Möglichkeit so gewählt werden, dass das Betriebsverhalten der Anlage nicht gestört wird.
Ergänzt werden die Schutzkonzepte und die damit verbundenen Maßnahmen sowohl durch eine entsprechende regelmäßige technische Wartung als auch zusätzlich durch weitergehende organisatorische Maßnahmen (z.B.: Wartungsanweisungen, Betriebsanweisungen, Schulung der Mitarbeiter)
Die Auswahl der umzusetzenden Schutzprinzipien lässt sich beispielsweise durch eine systematische Risikobeurteilung z.B. nach EN 1127-1 durchführen. Anhand eines Flussdiagramm aus EN 1050 sind dabei folgende Aspekte zu diskutieren:
Vielfach wird der Fehler begangen, ausgehend von einer möglichen Zündgefahr in einem Teil der Anlage, einen Explosionsschutz für die gesamte Anlage zu installieren, was erhebliche Aufwendungen nach sich ziehen kann. Gerade durch eine systematische Gefahrenquellenanalyse lassen sich jedoch Bereiche mit wirksamen Zündquellen recht genau eingrenzen. Diese Bereiche können z.B. durch Maßnahmen der explosionstechnischen Entkopplung von anderen Bereichen getrennt werden. Hier ist kein konstruktiver Explosionsschutz mehr erforderlich, so dass weiterhin das Konzept der Vermeidung von Zündquellen verfolgt werden kann.
Für Vielstoffanlagen, z.B. in der Pharmazie oder Kunststoffindustrie, bedeutet die Ermittlung der Kennzahlen einen nicht unerheblichen Aufwand. Nicht alle Kennzahlen sind in der Literatur veröffentlicht und die in Normtestverfahren ermittelten Größen hängen von den konkret vorliegenden Prozessbedingungen ab. Zudem müssen vor dem Einsatz neuer Stoffe oder Stoffmodifikationen die jeweiligen Kennzahlen bestimmt werden. Es ist jedoch möglich geeignete Grenzparameter festzulegen, so dass sich der Ermittlungsaufwand in Abhängigkeit des Schutzkonzeptes in vertretbaren Grenzen hält. Innerhalb dieser Einsatzgrenzen können dann auch neue Stoffe in den Anlagen sicher gehandhabt werden.