Mindestzündtemperatur einer Staubschicht bei einseitiger thermischer Belastung (Glimmtemperatur)
Definition:
Die Glimmtemperatur ist die unter vorgeschriebenen Versuchsbedingungen ermittelte niedrigste Temperatur einer heißen Oberfläche, bei der eine Staubschicht von 5 mm Dicke entzündet wird.
Prüfverfahren: IEC 61241-2-1 Verf. A, DIN EN 50 281-1-2
Die Glimmtemperatur wird bestimmt mittels einer elektrischen Heizplatte, auf der nach dem Aufheizen die Substanz in einer Schicht von 5 mm Dicke über eine kreisförmige Fläche mit einem Durchmesser von 100 mm verteilt wird. Bei konstant gehaltener Plattentemperatur wird festgestellt, ob es innerhalb einer Zeitspanne von einer halben Stunde zu einer Flammen- oder Glimmerscheinung kommt. Diese Plattentemperatur wird nun –im allgemeinen in Schritten von 10 K- soweit reduziert, bis keine Entzündungserscheinungen mehr stattfinden.
Sicherheitstechnische Relevanz:
Die Glimmtemperatur ist eine der relevanten Größen für die Auswahl elektrischer und nichtelektrischer Betriebsmittel in Bereichen, in denen es zu Staubablagerungen kommen kann
Nach DIN EN 50 281-1-2 darf in Bereichen, die durch brennbare Stäube gefährdet sind, in der Zone 21 auf Flächen, auf denen eine Ablagerung glimmfähiger Stäube nicht wirksam verhindert ist, die Oberflächentemperatur die um 75 °C verminderte Glimmtemperatur des jeweiligen Staubes nicht überschreiten. Bei höheren Schichtdicken nimmt die Glimmtemperatur ab.